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Nachhaltige Beschaffung: Wo stehen die Gemeinden?

Nadine Siegle
Eine Hand hält das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, dahinter liegen Ordner.

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Seit 2021 ist das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz harmonisiert. Das hat Auswirkungen auf die Beschaffenden auf kommunaler Ebene. Wo stehen wir heute? Und wohin geht der Weg?

Am 1. Januar 2021 ist das revidierte Beschaffungsrecht des Bundes in Kraft getreten. Damit haben Bund und Kantone ihre Beschaffungsordnungen aufeinander abgestimmt. Aber nicht nur die Gesetze auf Bundesebene wurden dabei revidiert, sondern auch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), die für Beschaffende in Städten und Gemeinden gilt. Die IVöB kommt in einem Kanton aber erst zur Anwendung, wenn dieser die Vereinbarung ratifiziert hat. Das ist noch nicht überall der Fall.

«Die Kantone sind in zügigem Tempo daran, die aufwendigen Beitrittsverfahren zu durchlaufen», erklärt Regina Füeg, stellvertretende Generalsekretärin der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK). Bis Januar 2024 werde die Mehrheit der Kantone die revidierte IVöB in Kraft gesetzt haben. Die Übersicht über den aktuellen Stand der Beitrittsprozesse ist auf der Website der BPUK abrufbar.

Schweizer Karte mit eingefärbten Kantonen in grün, blau und weiss.

Fast alle Kantone haben das Beitrittsverfahren zur IVöB gestartet (blau) oder sind der Vereinbarung schon beigetreten (grün). Per 1. Juni 2023 wird der Beitritt der Kantone St. Gallen und Uri zudem vollzogen sein. Bild: BPUK / Karte: BFS, ThemaKart

Was nun?

Seit einigen Jahren zeichnet sich im Beschaffungswesen ein Paradigmenwechsel ab, der in den harmonisierten Regeln zum Ausdruck kommt. Denn nun soll nicht mehr das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten, sondern das vorteilhafteste (siehe auch «Beschaffungsrecht: Das bedeutet die Revision für Kantone und Gemeinden»). Dadurch steigt der Qualitätswettbewerb und auch Nachhaltigkeitsüberlegungen sollen mehr Gewicht erhalten. Nachhaltige Beschaffung «passiert» allerdings nicht automatisch, sondern liegt in der Hand der Beschaffenden, die Produkte und Dienstleistungen ausschreiben und die Kriterien dafür festlegen. Die neuen Bestimmungen ermöglichen es den Beschaffungsverantwortlichen aber, in ihren Ausschreibungen vermehrt Anforderungen und Kriterien zu definieren, welche die ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigen.

«Aktuell sind die Kantone, Städte und Gemeinden daran, das neue Recht umzusetzen», sagt Füeg. Ein grosses Anliegen sei die Nachhaltigkeit beziehungsweise die Kreislaufwirtschaft. Inwieweit die neuen Bestimmungen tatsächlich schon zu Veränderungen in der Beschaffungspraxis geführt haben, lasse sich jedoch noch nicht genau sagen. «Dafür ist es noch zu früh. Zuerst müssen genügend Beschaffungen nach neuem Recht durchgeführt werden», erklärt Füeg.

Richtlinien sind hoch im Kurs

Um den Blick für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen im Einkauf zu schärfen, eignen sich Beschaffungsrichtlinien. Im Herbst 2022 hat Pusch eine Umfrage unter Schweizer Gemeinden durchgeführt. Diese hat ergeben, dass immer mehr Gemeinden auf Beschaffungsrichtlinien mit einem Nachhaltigkeitsfokus setzen. Fast 40 Prozent der Umfrageteilnehmer:innen haben angegeben, dass bereits solche Richtlinien existieren. Knapp 30 Prozent geben an, Beschaffungsrichtlinien mit Nachhaltigkeitsfokus seien in Erarbeitung.

Globale Ziele

Im Rahmen der Agenda 2030 hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, ihr Handeln auf die UNO-Nachhaltigkeitsziele auszurichten. In den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) wird die nachhaltige Beschaffung unter SDG 12.7 sogar ausdrücklich als Mittel erwähnt, um die nachhaltige Entwicklung und die Erreichung der Ziele voranzutreiben. Ein Fokus liegt dabei auf der Förderung von Nachhaltigkeitskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen.

Nachhaltigkeit lohnt sich

Beschaffende haben es nicht leicht. Die eingekauften Produkte und Dienstleistungen sollen nicht zu teuer sein, aber gleichzeitig sollen sie sozialen und ökologischen Standards gerecht werden. Zum einen hat die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion, zum anderen ist sie in der Pflicht, mit begrenzten Mitteln effizient zu wirtschaften. Ressourcenschonende Entscheide – in allen Belangen – sind gefragt.

Die gute Nachricht ist: Nachhaltig muss nicht immer teurer sein. Gerade Beschaffungen, die sich an den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft und den Gesamtkosten eines Produkts (Total Cost of Ownership (TCO)) orientieren, schonen langfristig das Portemonnaie (siehe auch «Im Kreislauf denken und Ressourcen schonen»). Ausserdem gilt: Je früher im Beschaffungsprozess Nachhaltigkeit mitgedacht wird, desto einfacher und meist auch kostengünstiger ist die Umsetzung (siehe auch «Globale Nachhaltigkeitsziele, lokale Umsetzung»).

Wo stehen die anderen?

Finden Sie mit unserer Praxiskarte heraus, wie andere Gemeinden die nachhaltige Beschaffung angehen und lassen Sie sich inspirieren.

«Spicken» erlaubt

Durch die Harmonisierung des Beschaffungswesens gelten für alle Beschaffenden in der Schweiz die gleichen Regeln. Das heisst, dass gegenseitiges Abschauen viel einfacher geworden ist. Beschaffungsverantwortliche müssen das Rad nicht neu erfinden. Sie können vielmehr von Nachhaltigkeitskriterien und Ausschreibungsformulierungen anderer lernen, diese übernehmen und auf ihre eigenen Bedürfnisse anpassen. Abgucken lohnt sich.

Nachhaltige Beschaffung vertiefen

Um sich im Spannungsfeld der Beschaffung zwischen Kostendruck und Nachhaltigkeit besser zurechtzufinden, haben wir Ihnen eine Auswahl an spannenden Artikeln und Hilfsmitteln zusammengestellt:

Sie möchten Beschaffungsrichtlinien erarbeiten oder benötigen Unterstützung dabei, Nachhaltigkeitsaspekte in Ihren Ausschreibungen korrekt und zielführend zu berücksichtigen? Pusch hilft Ihnen dabei: www.pusch.ch/beschaffung


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